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Musik und Tanz

Der Tanz beschränkt sich in erster Linie auf die üblichen Volkstänze des Mittelreiches, schnelle Rhythmen laden zur Ausgelassenheit. Die typische Form des nordmärkischen Volkstanzes ist der Ländler, einfache Schrittfolgen zu meist lauter und mitreißender Musik. Getanzt wird in Gruppen, zumindest bei dörflichen Festen, beliebt sind beim einfachen Volk auch Reigen und schnelle „Hüpftänze“ zu zweit (zuweilen mit fliegendem Partnerwechsel), bei denen jeder schnell ausser Atem gerät. „Denn Musik und Tanz sind zum Feiern da, und so kann es nicht langsam zugehn!“

Eine höfische Tanzkultur ist gerade dabei, sich in Elenvina zu entwickeln, wobei man sich hier eher an den „nahen“ Vorbildern Grangor und Vinsalt orientiert als am fernen Gareth. Dass das Horasreich ein Feind ist, wird bei den kulturbeflissenen Elenvinern einfach mal zurückgestellt, und ausserdem kann man ja auch die Garetier in manchen Dingen nicht unbedingt als Freunde bezeichnen. Tanz ist jedoch tatsächlich eher eine Sache des Volkes, weniger der Adeligen, denn er dient hierzulande den Adeligen weniger der Unterhaltung als der Auflockerung gesellschaftlicher Anlässe - und sei es nur dahingehend, dass ein Baron und seine Gräfin während des Tanzes vertrauliche Dinge tauschen. Das Bild der dem Minnesang lauschenden Edlen und des harfezupfenden Ritters wird man dennoch häufiger sehen als den tanzenden Nordmärker.

Musik wird in der Regel noch nicht als Selbstzweck betrachtet, sondern meist mit dem Gesang in Verbindung gebracht (vgl. „Gesang und Dichtkunst“). Lediglich die Herzogenstadt Elenvina fällt hier deutlich heraus: Abgesehen von der berühmten Orgel steht gibt es in der Wehrhalle einen grossen Chor, und an des Herzogs Hof ein Orchester. Denn dies sei angemerkt: Keine Grossstadt des Mittelreichs liegt so nahe am Horasreich. Bis Grangor – einst Teil des Königreiches Nordmarken - sind es gerade einmal knapp über 100 Meilen. Elenvina ist eines der musischen Zentren im Neuen Reich, auch weil sich hier menschliche und zwergische Einflüsse mischen. Im Bürgerlichen dominieren an Instrumenten Pfeifenbalg, Flöten, Schellen und Trommeln, im Höfischen Lauten, Drehleiern und Harfen.

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